Wir nehmen Abbruchmaterial bzw. Restmaterialien Ihres Bauvorhabens entgegen:
Material aus verschiedenen mineralischen Fraktionen wie
Mauerwerk, Beton, Ziegel und Natursteinen
Material aus Straßenaufbruch: Material aus Abbruch oder Fräsen von Straßenbelägen ohne Teer- und Phenolanteile
Wir weisen darauf hin, dass unsortierter Abfall oder sehr verunreinigter Abfall mit höheren Kosten verbunden ist oder eine Abweisung des Materials zur Folge hat.
Es ist wichtig, schon während der Arbeiten auf der Baustelle auf eine saubere Trennung der Abfälle zu achten.
Bei uns kann nur Bauschutt angenommen werden. Baumüll wird von uns nicht entgegengenommen.
Bauschutt ist rein mineralischer Abfall:
Mauerwerk, Beton (Kein
Ytong
oder Porenbeton!), Ziegel, Fliesen, Fels, Zement.
Allerdings zählen Steine vom Schornstein oder Estrichböden, die mit Ölpapier beschichtet sind, sowie Steine, die mit asbesthaltigem Kleber oder schwarzen Anstrichen versehen worden sind, nicht dazu.
Beton- bzw. Stahlbeton ohne Beschichtungen wird von uns angenommen, wobei eine Anlieferung von Großteilen (hier Möglichkeiten des Abladens) abzusprechen ist.
Nicht mineralischer Abfall gehört nicht in die Kategorie Bauschutt:
Metalle,
Rohre und Kabel, unbelastetes Holz (z. B. Laminat, Kork, Paletten), Glas,
Gips- und Gipskartonplatten,
Kunststoffe, Folien und Planen, Teppich- und Tapetenreste,
Papier, Kartonagen,
Verpackungen, Büchsen, Dosen, Eimer (ohne schädl. Inhalte), Mörtel
Eine Annahme durch uns ist nicht möglich =>
Den Großteil kann man meist ohne Probleme bei den örtlichen Recycling- oder Wertstoffhöfen abgeben. Einiges darf auch in den Rest- oder Hausmüll wandern.
Auskünfte erteilt der Abfallberater des Landratsamtes
Bei sauberen Reststoffen, wie Bauschutt, unbewehrtem Beton und Fliesen, die frei von Verunreinigungen sind (wie Holz, Kunststoffe oder andere Materialien, die nicht mit asbesthaltigen Produkten, Elementen oder Verkleidungen bzw. anderen Schadstoffen in Berührung gekommen sind) sind chemische Analysen in der Regel nicht erforderlich.
Das ausgefüllte Formblatt Vorerkundung/Begehung ist Grundlage zur Annahme des Materials. Unsere
Eingangskontrolle bei der Anlieferung wird das Material in Augenschein nehmen.
Einige Abfälle, wie beispielsweise Asbest und Steinwolle, werden von vornherein als gefährlich eingestuft und können nicht angenommen werden. Auskünfte erteilt der Abfallberater des Landratsamtes.
Selbst Schutt kann gefährlich sein, zum einen bei hohem Asbestanteil als auch infolge von Kontakt mit Schadstoffen wie Lösungsmitteln, Ölen und Farben. Es ist hilfreich, die Herkunft des Abfalls, den Produktionsprozess, dem er entstammt, den Herkunftsort und die Vergangenheit, in der er entstanden ist, zu kennen (so wurde beispielsweise zwischen 1950 und 1980 oft Asbest verbaut … )
Bei Unsicherheit ist eine chemische Analyse durchzuführen.
Bei Vorhandensein von Asbest ist es notwendig, sich mit der Landesagentur für Umwelt und einem autorisierten Entsorgungsbetrieb in Verbindung zu setzen. Darüber hinaus ist es wichtig zu vermeiden, dass diese Präsenz andere in die Verwertungsanlagen einzubringende Abfälle kontaminiert.
In der Regel wird eine Materialprobe entnommen, die für die gesamte Abfallmasse repräsentativ ist.
Diese „Portion“, d. h. die chemisch zu analysierende Probe, ist in ein
spezialisiertes Labor
zu bringen.
Es gibt keine einheitliche Analyseart, weshalb Sie sich vorab mit der Recyclinganlage in Verbindung setzen sollten, um keine falschen oder unzureichenden Analysen anzufordern.
Auch für die Probenahme ist
Fachpersonal erforderlich.
Die sogenannte EAK-Kennziffer (EAK = Europäischer Abfallartenkatalog) ist eine sechsstellige Abfallschlüsselnummer, die der Identifizierung eines Abfalls dient.
Deren Reihenfolge ist spezifisch und hängt von der
Art des Abfalls, seiner Zusammensetzung und dem Prozess
ab, der ihn erzeugt hat.
Die Identifizierung eines Abfalls mit der entsprechenden EAK-Kennziffer ist Pflicht des Herstellers, der im Falle einer Fehlklassifizierung dafür verantwortlich ist.
Die Kennziffer 170101 identifiziert beispielsweise Betonabfälle aus Bau- und Abbrucharbeiten.
Einigen Abfällen, je nachdem, ob dieselben gefährlich oder ungefährlich sind, können 2 EAK-Kennziffern zugewiesen werden, die nur in einer Zahl abweichen. Die EAK-Kennziffer 170503 identifiziert beispielsweise Abfälle aus Erde und Gestein, die aus Bau- und Abbrucharbeiten stammen und so stark mit Schadstoffen kontaminiert sind, dass sie als gefährlich eingestuft sind; die EAK-Kennziffer 170504 hingegen kennzeichnet Abfälle aus Erde und Gestein, die aus Bau- und Abbrucharbeiten stammen, aber nur begrenzt mit Schadstoffen kontaminiert sind.
In diesem Fall spricht man von „Spiegelcodes“.
Eine Verwendung von Recyclingbaustoffen ist grundsätzlich möglich und im Sinne der Ressourcenschonung gewünscht. Die Art der Verwendung ist jedoch von den Qualitätsmerkmalen abhängig. In Wasserschutzgebieten, Naturparks, Biotopen, Naturdenkmälern usw. dürfen sie generell nicht eingesetzt werden.
Hier sind die
Einbau-Hinweise nach Anlage 2+3 der Ersatzbaustoffverordnung verpflichtend einzuhalten.
Es empfiehlt sich,
beim Betreiber der Recyclinganlage alle Informationen anzufordern, die für eine bestimmungsgemäße Verwendung und die Nutzungsbeschränkungen der verkauften Recycling-Baustoffe erforderlich sind.